Pressearchiv.
Grüner & Partner eco.nova (Oktober 2011)
Achtung: Steuerhinterziehung!
Durch die Schaffung des Tatbestandes „Abgabenbetrug“ in § 39 Finanzstrafgesetz (FinStrG) werden seit 01.01.2011 bestimmte, vorsätzlich begangene Finanzvergehen mit einer Strafdrohung belegt, die einem schweren Betrug entsprechen. Typische Tatmuster wie „Umsatzsteuerkarusselle“ oder „Verschleierungshandlungen unter Zuhilfenahme von undurchsichtigen Gesellschaftskonstruktionen“ sollen dadurch geahndet werden. Doch die Norm greift weitaus tiefer.
Grüner & Partner eco.nova (September 2011)
Holen Sie sich Ihre Vorsteuer für Ihre Prozesse vom Finanzamt zurück
Der Prozesskostenersatz, den die unterliegende Partei der obsiegenden Partei gemäß § 41 ZPO zu leisten hat, ist kein Entgelt für eine Leistung der obsiegenden Partei, sondern echter Schadenersatz. Echter Schadenersatz ist nicht umsatzsteuerbar, da es zu keinem Leistungsaustausch zwischen Schädiger und Geschädigtem kommt.
Dr. Theo Waigel zur Eröffnungsfeier von Grüner & Partner in Innsbruck (Mai 2011)
Der ehemalige deutsche Finanzminister Dr. Theo Waigel gilt als "Vater des Euro". Am 31.05.2011 hielt er im Rahmen unserer Kanzleieröffnung einen Gastvortrag in Innsbruck zum Thema "Die Zukunft Europas und seiner Währung".
Zahlreiche Vertreter der Tiroler Wirtschaft ließen sich den hochkarätigen Vortrag Doktor Waigels nicht entgehen und waren auf unsere Einladung gekommen. Die Tiroler Wirtschaftslandesräten Patrizia Zoller-Frischauf und "Hausherr" Peter A. Grüner hießen den ehemaligen deutschen Spitzenpolitiker in Innsbruck willkommen.
In seinem Vortrag betonte Dr. Theo Waigel sein Vertrauen auf die Stabilität des Euro, der wesentlich besser dastehe als bei seiner Einführung. Von einer Krise der europäischen Gemeinschaftswährung könne keine Rede sein. Als Herausforderung sieht Waigel das Durchsetzen von Maßnahmen auf europäischer Ebene ím Bereich der Finanzarchitektur und der Haushaltspolitik, die Schaffung einer entsprechenden Finanzaufsicht und eine stärkere Europäisierung - insbesondere im Bereich der Rating-Agenturen - um "die europäische Stimme im weltweiten Finanzsystem zur Geltung zu bringen".
Grüner & Partner eco.nova (Juni 2011)
Die Unternehmensveräußerung durch eine österreichische Privatstiftung
Die Unternehmensveräußerung durch eine österreichische Privatstiftung bietet selbst nach der Verdoppelung der Zwischenbesteuerung gem. § 22 Abs 2 KStG von 12,5 % auf 25 % durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I 11172010), wie nachstehender Beitrag aufzeigt, nach wie vor steuerliche Vorteile.
Seit 24 Jahren im Dienst der Kunden
Peter A. Grüner steht als beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater seinen KlientInnen seit mehr als 2 Jahrzehnten zur Seite. Mit viel Engagement und breitem Fachwissen hat er die Kanzlei kontinuierlich zum erfolgreichen Wirtschaftstreuhandunternehmen mit Standorten in Imst, St. Anton und Innsbruck ausgebaut.
Grüner & Partner eco.nova (Jänner 2011)
Wesen und Zweck einer österreichischen Privatstiftung
Aktuell haben sich zahlreiche Familienunternehmen mit dem Thema Unternehmensnachfolge zu beschäftigen. In einer umfassenden Beleuchtung der sich dabei bietenden Möglichkeiten darf das Thema Privatstiftung keinesfalls ausgelassen werden, da gerade die Privatstiftung sehr gute Möglichkeiten bietet, den Wünschen des Betriebsbergebers nach Kontinuität im Betrieb, Versorgung seiner Familie, Erhalt des von ihm geschaffenen Vermögens, Vermeidung von Kapitalabflüssen aus dem Betrieb zur Auszahlung von Unterhalts- und Erbansprüchen in seiner, aber auch in künftigen Generationen, verbunden mit einigen, selbst nach dem Budgetbegleitbesetz 2011 bis 2014 noch verbleibenden Steuerbegünstigungen, gerecht zu werden.
Begünstigtenregelungen einer österreichischen Privatstiftung
Ein zentrales Thema bei der Errichtung einer Privatstiftung ist die Bestimmung der Begünstigten samt der Bestimmung der Zuwendungen der Privatstiftung an diese, insbesondere in den nachfolgenden Generationen.
Betriebsübergaben im Steuerrecht
In den nächsten Jahren steht bei einer Vielzahl von Unternehmen in Tirol eine Betriebsübergabe an, was Übergeber, Nachfolger und Berater vor große Herausforderungen stellt. Insbesondere im westen Österreichs, wo die Knappheit von Grund und Boden sich in hohen Grundstückspreisen niederschlägt, besteht ein hoher Beratungsbedarf für die Übertragung von Betriebsliegenschaften im Zusammenhang mit einer Betriebsübergabe.
Organisationsstrukturen bei Grüner & Partner
Grüner & Partner zählt mit Standorten in Imst und St. Anton sowie einem ausgeprägten Netzwerk zu fremden Beratern zu den größten, leistungsfähigsten Wirtschaftstreuhandkanzleien Tirols. Grüner & Partner hat sich über einen Zeitraum von mehr als zwanzig Jahren einen hohen Bekanntheitsgrad, unter anderem in den Fachbereichen Unternehmensumstrukturierungen, Unternehmensnachfolgen und Privatstiftungsrecht, erarbeitet.
Das rasche Kanzleiwachstum der letzten Jahre und die nicht zuletzt auch aufgrund der aktuellen Finanzmarktkrise deutlich gewachsenen Aufgabenstellungen erforderten eine organisatorische Neuorientierung.
Dazu wurde in den letzten Monaten die Informationstechnologie hinsichtlich Datensicherheit, Datenverfügbarkeit und Bearbeitungsperfomance auf modernsten Stand gebracht.
Als nächster Schritt folgte nun die Aufgliederung der Tätigkeitsbereiche bei Grüner & Partner in Fachgebiete, wozu auch die Organisationsstrukturen geändert wurden.
Mag. Rolf Dieter Kuprian betreut seit 01.12.2009 die bereits bisher in seiner Verantwortung betreuten Klienten im Rahmen einer eigenen Steuerberatungskanzlei. Das bisher in der Verantwortung von Wirtschaftsprüfer Peter A. Grüner und Steuerberater Mag. Sieghard Haslwanter betreute Klientel wird weiterhin bei Grüner & Partner und an den selben Standorten beraten. Hierzu wurde bei Grüner & Partner eine neue Spezialabteilung, uA für Unternehmensumstrukturierungen, Unternehmensnachfolgen, Unternehmensbewertungen und Privatstiftungen geschaffen, um Fachkompetenzen zu bündeln, Bearbeitungszeiten zu verkürzen und Überqualifizierungen des eingesetzten Personals zu vermeiden. Grüner & Partner schaffte damit eine Basis für weiteres, gesundes Wachstum und steht auch für künftige Partnerschaften, insbesondere zur Sicherung personeller Ressourcen der Spezialabteilung und zur Einstellung weiterer, neuer MitarbeiterInnen offen.
In St. Anton hat Grüner & Partner mit Mag. Rolf-Dieter Kuprian seit 01.12.2009 eine bloße Bürogemeinschaft gebildet. Die Buchhaltungen und die Lohnverrechnungen an den Standorten St. Anton und Imst werden von der zur Beratungsgruppe Grüner & Partner gehörende BOL Buchhaltung-Organisation-Lohnverrechnung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. besorgt.

